Psychotherapeutische Praxengemeinschaft Haan
Praxis für Psychotherapie und psychologische Beratung
Psychotherapeutische Praxengemeinschaft
Dipl. Psych. Ulf Jacob und Kollegen
Breidenhofer Str. 20, 42781 Haan
Tel. 02129 - 4800
Fax 02129 - 53547
info@praxengemeinschaft-haan.de
Bitte informieren Sie sich vor der elektronischen Kontaktaufnahme über den Datenschutz.
Sprechzeiten des Sekretariats:
Mo 9 - 13 Uhr, Di, Mi, Fr 9 - 12 Uhr
Do 9 - 11 Uhr und 15 - 18 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Knop
Kosten
Gesetzliche und private Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Für Inanspruchnahme der Krankenkasse ist eine vorherige Kostenzusage erforderlich. Das genauere Vorgehen wird Ihnen im Rahmen der Gespräche erörtert.
In unserer Praxis arbeitet eine größere Anzahl an Therapeuten und daher sind wir in der Lage, Ihnen verschiedene Abrechnungsmodelle anbieten zu können:
1. Behandlungskostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn der Psychotherapeut als Vertragsbehandler zugelassen ist. In diesem Fall reicht die Vorlage der Krankenversicherungskarte zu Beginn des Quartals. Zunächst übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für 5 probatorische Sitzungen. Die Kostenübernahme für weitere Sitzungen erfolgt nach Beantragung der Psychotherapie durch den Behandler und Genehmigung durch die Krankenversicherung.
2. Kostenerstattung:
Es ist allgemein bekannt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht genügend Vertragsbehandler zur Verfügung stellt, um den stetig wachsenden Bedarf nach Psychotherapie zu decken. Es gibt eine große Zahl hochqualifiziert ausgebildeter und approbierter Psychotherapeuten, denen die Zulassung als Vertragsbehandler verwehrt bleibt. Unsere tägliche Erfahrung zeigt, dass Vertragsbehandler die Versorgung bei weitem nicht sicherstellen können, was daher oftmals zu Wartelisten mit mehr als 6 Monaten bis zu 1,5 Jahren Wartezeit führt.
Für den Fall, dass eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich ist, jedoch nicht zeitnah von einem Vertragsbehandler angeboten werden kann, hat der Gesetzgeber nach §13,2 SGB5 das Kostenerstattungsverfahren vorgesehen. In diesem Fall müsste von Ihnen direkt bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Bei dieser Vorgehensweise würden Ihnen die entsprechenden Kollegen in unserer Praxis Hilfestellung geben.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer.
3. Versicherte Privater Krankenversicherungen:
Bei Mitgliedern der Privaten Krankenversicherung / Beihilfeberechtigten bestehen unterschiedliche Leistungsbedingungen, die im Einzelfall mit Ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle abzuklären sind. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
4. Leistungen, die nicht im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen liegen: Beratung und Coaching.
Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen, können gegebenenfalls auch als berufsbedingte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Das Honorar wird mit Ihnen individuell vereinbart. (siehe auch „Beratung“)
5. Ausfallhonorar
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (1 Werktag/24h vorher) berechnen wir Ihnen ein Ausfallhonorar von 90,00 €, da uns ein Verdienstausfall entsteht, der nicht von der Krankenversicherung übernommen wird. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.